FAQ

Hier finden sich Antworten auf viele Fragen.

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Projektantrag

Es werden Projekte und Aktionen in Meerane gefördert, welche Demokratie, Vielfalt und Toleranz stärken und sich aktiv gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus stellen. Dies können ein- oder mehrtätige Projekte und Aktionen sein, wie beispielsweise Podiumsdiskussionen, Konzerte, Vorträge, Theaterstücke und vieles mehr.

Antragsberechtigt sind fast alle rechtsfähigen, gemeinnützigen, nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), z.B. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbH`s.

Einzelpersonen oder Initiativen, die ihren Wirkungskreis in Meerane haben sind ebenfalls antragsberechtigt. Bis zum Projektbeginn muss in solchen Fällen allerdings ein gemeinnütziger Trägerverein bzw. eine gemeinnützige GmbH für das Gesamtprojekt gefunden werden. Ansonsten können wir das Projekt leider nicht fördern! 

Falls du in keine der oben genannten Kategorien passt, kannst du Informationen über dich und deine Projektidee gerne als E-Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken. Wir prüfen dann, ob eine Förderung dennoch möglich ist. Erreichen kannst Du uns HIER

Schulen an sich können keine Förderung bei uns beantragen. Der Förderverein dieser allerdings schon. Hierbei gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten: 

  • Die beantrage Veranstaltung oder das Projekt muss auf Freiwilligkeit basieren und darf nicht verpflichtend wirken.
  • Es darf keine Benotung erfolgen.
  • Das Projekt darf den Unterricht nicht ersetzen.
  • Das Projekt darf im Freizeit-/ oder Nachmittagsbereich, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien stattfinden. In der Schulzeit ist dieses nur möglich, solange das Projekt unter Freiwilligkeit läuft.

Die gute Nachricht zu Beginn: Sie müssen keine Romane schreiben!

Fassen sie sich kurz. Bleiben Sie dabei aber aussagefähig und beschreiben Sie ihr Projekt so konkret wie möglich. D.h. nennen Sie z.B. konkrete Referenten oder Inhalte und beschreiben Sie nicht nur grobe Umrisse. 

Ein Außenstehender, der nichts mit Ihrer Projektplanung zu tun hat, sollte auf Anhieb verstehen welche Intension hinter ihrem Projekt steckt. 

Die Herausforderung liegt darin größere Abweichungen zwischen den geplanten Ausgaben im Antrag und den tatsächlichen Ausgaben zu vermeiden. Die finale Abrechnung der einzelnen Posten darf maximal 20% der Angabe im Antrag abweichen. Auch wenn ein einzelner Posten am Ende günstiger ausfällt, können Sie die Differenzsumme nicht einfach auf einen anderen Posten aufschlagen.

Ermäßigen sich die Gesamtausgaben oder erhöhen sich die Einnahmen (durch z.B. Spenden, Eintrittsgelder), so verringert sich dementsprechend der Förderbetrag.

Unsere Empfehlung: Holen Sie sich bestenfalls schon vorher konkrete Angebote ein. Eine Kalkulation ins Blaue kann zum bösen Erwachen bei der Abrechnung führen, falls Gelder zurückgezahlt werden müssen.

Sollten sich dennoch Abweichungen hinsichtlich der Finanzierung ergeben, informieren Sie bitte umgehend die Koordinierungsstelle! Gegebenenfalls kann ein Änderungsbescheid erlassen werden.

Alle Informationen zur Abrechnung von Reisekosten finden Sie unter dem "Merkblatt Reisekosten".

Hier das Wichtigste:

  • Setzen Sie bevorzugt auf die Nutzung des ÖPNV/Bahn.
  • Die Anmietung eines Mietwagens ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Begründung.
  • Für die Nutzung eines Dienst- oder Privatwagens können Sie 0,20€ pro km bis zu einem Maximalbetrag von 120€ abrechnen.
  • Besteht ein erhebliches dienstliches Interesse können 0,30€ pro km mit unbegrenztem Erstattungsbetrag abrechnen. Dies bedarf allerdings einer schriftlichen Begründung.
  • Die Verpflegungspauschale beträgt maximal 14€ pro An-/Abreistag und 28€ je vollen Tag.
  • Übernachtungen werden mit maximal 70€ pro Person und Nacht erstattet. Ausnahmen bedürfen auch hier einer schriftlichen Begründung. Die Rechnungen müssen immer an den Arbeitgeber und nie an die reisende Person adressiert sein. 
  • Auch Auslandsreisen sind möglich.

 

Projektdurchführung

Druckerzeugnisse, wie z.B. Flyer und Plakate, müssen VOR der Veröffentlichung der Koordinierungsstelle vorgelegt werden, um diese freizugeben. Auf den Veröffentlichungen muss immer das Logo des Fördergeldgebers angegeben werden. Dieses Erhalten Sie auf Anfrage bei der Koordinierungsstelle. 

Pressemitteilungen oder Hinweise im Internet/Social Media müssen zwingend folgenden Satz enthalten: "Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" durch die Partnerschaft für Demokratie Meerane."

Folgender Zusatz ist bei inhaltlichen Veröffentlichungen (online und print) zwingend erforderlich: "Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung". 

Geförderte Projekte sind der Koordinierungstelle rechtzeitig unter Angabe von Ort, Datum, Zeit und Werbetext mitzuteilen. Die Koordinierungsstelle wird die Veranstaltung anschließend unter dieser Homepage mitbewerben.

Außerdem bitten wir um die drei bis vier Fotos und eine Kurztext zum Projektabschluss um diese ebenfalls auf der Homepage veröffentlichen zu können.

Nein, das ist nicht möglich. Beantragte Projekte dürfen vor der Antragsbewilligung nicht begonnen haben. Das heißt: Recherchieren und Planen ist möglich, verbindliche Verträge schließen oder in das Projekt investieren nicht.

Im Bewilligungsbescheid wird vertraglich die Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsnehmer und dem federführenden Amt geregelt. Dieser stellt für beide Seiten eine rechtliche Absicherung dar. Ohne den Bewilligungsbescheid ist eine Zusammenarbeit nicht möglich.

Bitte nimm Kontakt zu uns auf, sobald sich etwas bei deinem/ eurem Projekt ändert. Egal ob die Veranstaltung beispielsweise abgesagt werden muss oder teurer wird als geplant - gemeinsam können wir eine Lösung für das Problem finden. Wichtig ist erstmal, dass das Grundthema des Projektes das Gleiche bleibt und sich schnellstmöglich bei uns gemeldet wird!

Verwendungsnachweis

Spätestens 4 Wochen nach Ende des Projektes muss die Abrechnung eingereicht werden.

Achtung: Dies bezieht sich nicht auf das Ende des von Ihnen angegebenen Projektzeitraums, sondern auf das Datum ihres letzten Zahlungsbeleges. 

Ein Muster für die Belegliste finden Sie HIER.

Bitte nummerieren Sie die Rechnungen fortlaufend ab der Nummer 1 und tragen sie in die vorgefertigte Belegliste ein. 

Sortieren Sie die Belegliste nach Ausgabeart (d.h. Honorare, Öffentlichkeitsarbeit usw.).

Unter Rechnungsdatum tragen Sie das Datum der Rechnung ein, unter Zahlungsdatum das Datum der Überweisung/Bezahlung. 

Alle Quittungen, Kassenzettel und Rechnungen, die kein A4-Format haben, kleben Sie bitte auf ein A4-Blatt auf. Kassenzettel die auf Thermopapier gedruckt wurden, müssen nochmals kopiert werden, da sie nach einer gewissen Zeit unleserlich werden. 

Zu jeder Rechnung gehört ein Zahlungsbeleg. Dieser wird hinter die zugehörig Rechnung geheftet.  

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