Begleitausschuss

Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines Begleitausschusses. Der Begleitausschuss muss mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt werden. Dies sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und Initiativen, die aktiv die Ziele des Bundesprogramms verfolgen und für ein gleichberechtigtes, inklusives, vielfältiges Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daneben können Vertreterinnen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen im Gremium vertreten sein.

Der Begleitausschuss ist für die strategische Planung und Organisation zuständig. Der Ausschuss legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie fest und entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Der Begleitausschuss nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr und schreibt das strategische Gesamtkonzept regelmäßig fort.

Dazu hat der Begleitausschuss eine eigene Geschäftsordnung beschlossen, nach der er seine Arbeit ausrichtet.

Geschäftsordnung des Begleitausschuss (PDF)

Hier stellen wir unseren aktuellen Begleitausschuss vor:

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