Bündnis
Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines Bündnis. Das Bündnis muss mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt werden. Dies sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und Initiativen, die aktiv die Ziele des Bundesprogramms verfolgen und für ein gleichberechtigtes, inklusives, vielfältiges Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Daneben können Vertreterinnen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen im Gremium vertreten sein.
Das Bündnis ist für die strategische Planung und Organisation zuständig. Es legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie fest und entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Das Bündnis nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr und schreibt das strategische Gesamtkonzept regelmäßig fort.
Dazu hat das Bündnis eine eigene Kooperationsvereinbarung beschlossen, nach der es seine Arbeit ausrichtet.
Kooperationsvereinbarung des Bündnisses (PDF)
Hier stellen wir unser aktuelles Bündnis vor:
