FAQ
Hier finden sich Antworten auf viele Fragen.
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Projektantrag
Was wird gefördert?
Es werden Projekte und Aktionen in Meerane und der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg gefördert, welche Demokratie, Vielfalt und Toleranz stärken und sich aktiv gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus stellen. Dies können ein- oder mehrtätige Projekte und Aktionen sein, wie beispielsweise Podiumsdiskussionen, Konzerte, Vorträge, Theaterstücke und vieles mehr.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind fast alle rechtsfähigen, gemeinnützigen, nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), z.B. eingetragene Vereine und gemeinnützige GmbH`s.
Einzelpersonen oder Initiativen, die ihren Wirkungskreis in Meerane bzw. Schönberg haben sind ebenfalls antragsberechtigt. Bis zum Projektbeginn muss in solchen Fällen allerdings ein gemeinnütziger Trägerverein bzw. eine gemeinnützige GmbH für das Gesamtprojekt gefunden werden. Ansonsten können wir das Projekt leider nicht fördern!
Falls du in keine der oben genannten Kategorien passt, kannst du Informationen über dich und deine Projektidee gerne als E-Mail an die Koordinierungs- und Fachstelle schicken. Wir prüfen dann, ob eine Förderung dennoch möglich ist. Erreichen kannst Du uns HIER.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie melden sich ganz einfach mit ihrer Projektidee bei der Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie. Hier erhalten Sie alle Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens. Wir werden Ihnen anschließend einen Link zur Pengueen-Plattform freischalten auf der Sie den Projektantrag problemlos online ausfüllen können.
Können Schulen eine Förderung beantragen?
Schulen an sich können keine Förderung bei uns beantragen. Die Fördervereine der Schulen allerdings schon. Hierbei gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten:
- Die beantrage Veranstaltung oder das Projekt muss auf Freiwilligkeit basieren und darf nicht verpflichtend wirken.
- Es darf keine Benotung erfolgen.
- Das Projekt darf den Unterricht nicht ersetzen.
- Das Projekt darf im Freizeit-/ oder Nachmittagsbereich, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien stattfinden. In der Schulzeit ist dieses nur möglich, solange das Projekt unter Freiwilligkeit läuft.
Wie formuliere ich meinen Antrag?
Die gute Nachricht zu Beginn: Sie müssen keine Romane schreiben!
Fassen sie sich kurz. Bleiben Sie dabei aber aussagefähig und beschreiben Sie ihr Projekt so konkret wie möglich. D.h. nennen Sie z.B. konkrete Referenten oder Inhalte und beschreiben Sie nicht nur grobe Umrisse.
Ein Außenstehender, der nichts mit Ihrer Projektplanung zu tun hat, sollte auf Anhieb verstehen welche Intension hinter ihrem Projekt steckt.
Wie kalkuliere ich die Kosten für mein Projekt?
Die Herausforderung besteht darin, größere Abweichungen zwischen den im Antrag geplanten und den tatsächlichen Ausgaben zu vermeiden.
Unsere Empfehlung: Holen Sie sich nach Möglichkeit bereits im Vorfeld konkrete Angebote ein. Eine zu vage Kalkulation kann später bei der Abrechnung unangenehme Überraschungen mit sich bringen. Erstellen Sie daher eine detaillierte Liste aller geplanten Kosten.
Diese müssen anschließend den beantragbaren Pauschalen zugeordnet werden. Dazu gehören insbesondere:
🔹 Teilnehmerpauschalen (40,00 € pro Teilnehmer*in und Tag)
🔹 Honorarkostenpauschalen (540,00 € pro Honorarkraft und Tag)
🔹 sowie kleinere Beträge für Vor- und Nachbereitung.
Die Koordinierungs- und Fachstelle unterstützt Sie gern bei der Zuordnung.
Sollten sich im Laufe des Projekts dennoch finanzielle Abweichungen ergeben, informieren Sie bitte umgehend die Koordinierungsstelle. In manchen Fällen kann ein Änderungsbescheid erlassen werden.
Projektdurchführung
Ich möchte mein Projekt in der Öffentlichkeit bewerben. Worauf muss ich achten?
Druckerzeugnisse, wie z.B. Flyer und Plakate, müssen VOR der Veröffentlichung der Koordinierungsstelle vorgelegt werden, um diese freizugeben. Auf den Veröffentlichungen muss immer das Logo des Fördergeldgebers angegeben werden. Dieses Erhalten Sie auf Anfrage bei der Koordinierungsstelle.
Pressemitteilungen oder Hinweise im Internet/Social Media müssen zwingend folgenden Satz enthalten: "Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" durch die Partnerschaft für Demokratie Meerane."
Folgender Zusatz ist bei inhaltlichen Veröffentlichungen (online und print) zwingend erforderlich: "Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autorinnen und Autoren die Verantwortung".
Geförderte Projekte sind der Koordinierungstelle rechtzeitig unter Angabe von Ort, Datum, Zeit und Werbetext mitzuteilen. Die Koordinierungsstelle wird die Veranstaltung anschließend unter dieser Homepage mitbewerben.
Außerdem bitten wir um die drei bis vier Fotos und eine Kurztext zum Projektabschluss um diese ebenfalls auf der Homepage veröffentlichen zu können.
Kann ich mein Projekt vor Antragstellung (vor Bewilligung) beginnen?
Nein, das ist nicht möglich. Beantragte Projekte dürfen vor der Antragsbewilligung nicht begonnen haben. Das heißt: Recherchieren und Planen ist möglich, verbindliche Verträge schließen oder in das Projekt investieren nicht.
Wie bekomme ich den Bescheid über die Bewilligung meines Projektes?
Sobald ihr Projekt vom Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie bewilligt wurde, erhalten Sie unmittelbar eine Nachricht von uns. Anschließend erstellen wir die Vertragsunterlagen für Sie. Im Zuwendungsvertrag wird vertraglich die Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsnehmer und der Koordinierungs- und Fachstelle geregelt. Dieser stellt für beide Seiten eine rechtliche Absicherung dar. Ohne den Zuwendungsvertrag ist eine Zusammenarbeit nicht möglich.
Was ist, wenn sich mein Projekt nach Bewilligung noch ändert?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, sobald sich etwas bei ihrem Projekt ändert. Egal ob die Veranstaltung beispielsweise abgesagt werden muss oder teurer wird als geplant - gemeinsam können wir eine Lösung für das Problem finden. Wichtig ist erstmal, dass das Grundthema des Projektes das Gleiche bleibt und sich schnellstmöglich bei uns gemeldet wird!
Verwendungsnachweis
Wann muss ich die Abrechnung des Projektes einreichen?
Spätestens 4 Wochen nach Ende des Projektes sollte die Abrechnung eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte umgehend die Fach- und Koordinierungsstelle.
Was muss ich zur Abrechnung des Projektes einreichen?
Je nachdem welche Pauschalen Sie beantragt haben müssen Sie entweder den entsprechenden Teilnehmernachweis oder die Rechnung der Honorarkräfte einreichen.
Zusätzlich ist eine Reflexion des Projektes über den Sachbericht notwendig.
All dies können Sie bequem auf unserer Projektplattform erledigen.
Wie weise ich die Teilnehmerzahlen nach?
Idealerweise reichen Sie eine Teilnehmerliste ein, auf der alle Teilnehmenden unterschrieben haben. Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen genügt die Unterschrift der betreuenden Fachkraft.
Für alternative Nachweise stimmen Sie sich bitte im Vorfeld mit der Koordinierungs- und Fachstelle ab. In bestimmten Fällen kann die Beteiligung auch durch Fotos oder ähnliche Dokumentationen belegt werden – dies wird jedoch individuell entschieden.
Was mache ich wenn ich damit absolut nicht zurecht komme?
Dann melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen jederzeit gern und finden garantiert eine Lösung.