KLEINSTPROJEKTEFONDS

Dieser Fonds richtet sich an Kleinstprojekte, die eine Fördersumme von 500€ nicht übersteigen. Für diese Projekte gelten gesonderte, vereinfachte Richtlinien.

So sind hier im Gegensatz zum Aktions- und Jugendfonds auch Privatpersonen antragsberechtigt. Antragstellung und Bewilligung erfolgen ohne Fristen, sondern auf kurzem Wege, unbürokratisch und schnell über die Koordinierungs- und Fachstelle im Jugendclub “Beverly Hill’s” e.V.. 

Sprechen Sie uns einfach an!

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